Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Akademie können alle Personen werden, die einen Anteil an der Genossenschaft erwerben und den Grundprinzipien der Genossenschaft laut Satzung folgen. Mitglied der Akademie wird eine Person, wenn sie ihre Beitrittserklärung für die Genossenschaft abgegeben und einen Anteilsschein erworben hat.
Das Eintrittsgeld beträgt € 1.000,– und setzt sich wie folgt zusammen:
€ 200,– Anteilschein, € 800,– für Aufbauhilfe
(als Spende für den Aufbau und den Betrieb der Akademie, für diesen Betrag kann eine Spendenbescheinigung angefordert werden)
Sollten Sie diese Beiträge nicht aufbringen können, nehmen wir Sie gerne als Anwärter für eine Mitgliedschaft auf.
Senden Sie uns bitte dazu den Antrag auf Mitgliedschaft.
Formular zur Beantragung einer Mitgliedschaft
Bitte ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg nach Göttingen zum Vorstand schicken. Parallel dazu bitten wir um ein Foto (max. 500 KB) und einen kurzen Vorstellungstext (max. 250 Zeichen inkl. Leerzeichen) für die Mitgliederseite auf der Website der Akademie – bitte per Mail an unsere Kontaktadresse kontakt@akademiefuerpotentialentfaltung.org oder direkt an Christine Abend-Schröter: cas@akademiefuerpotentialentfaltung.org – Wie das aussehen soll, zeigen die bereits unter der Rubrik „Unsere Mitglieder“ eingestellten Beispiele (durch Anklicken des Fotos öffnet sich der Text mit der Personenbeschreibung).
Sobald das Eintrittsgeld auf unserem Konto eingegangen ist, stellen wir das Foto und den Text ein und verschicken die Mitgliedsurkunde.“